[Koha-i18n-german] Koha und die Mahngebühren

Stella Bünger buenger at uni-kassel.de
Fr Mai 3 11:00:51 CEST 2013


Hallo liebe Koha-Gemeinde,

unsere Frage bezieht sich auf die Berechnung der Mahngebühren. 
Speziell geht es um die Einstellung des Intervalls zur Berechnung der 
Gebühren.

Beispielfrage: Wenn ein Intervall von 14 Tagen festgelegt wurde, heißt 
das, dass die erste Mahngebühr erst nach 14 Tagen seit Fälligkeit 
berechnet wird? Wir haben nämlich den Verdacht. Wenn dieses so ist, 
besteht also nicht die Möglichkeit am Tag der Fälligkeit eine Gebühr 
von 0,50 Cent zu erheben und nach 14 Tagen eine weitere Gebühr von 
0,50 Cent bzw. besteht überhaupt die Möglichkeit Gebühren am 
Fälligkeitstag zu erheben, die bestenfalls gleichzeitig Inhalt des 
ersten Mahnschreibens sind?

Also wie rechnet Koha?

Beispielrechnung mit einem Intervalleinstellung 1 Tag mit einer 
Mahngebühr von einem 1 EURO:

Nach dem ersten Tag seit Fälligkeit wird die erste Gebühr von einem 
EURO erhoben. Nach dem zweiten Tag erhöhen sich die Gebühren auf  zwei 
EURO usw.
Sehen wir das richtig?

Liebe Grüße Koha-Team
Universität Kassel / Fb 6
Infosystem Planung
Henschelstr. 2
34117 Kassel



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